Die Rechtsgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei im Überblick:

1. Familienrecht

Wir vertreten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Fragen bereits im Vorfeld einer möglichen Eheschließung (Stichwort: Eheverträge) bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens in sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:

  • Scheidung
  • Trennungsunterhalt / Kindesunterhalt / nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten
  • Gesamtschuldnerausgleichsansprüche
    (Wer muss das gemeinsame Darlehen tatsächlich zahlen?)
  • wie ist (gemeinsames) Vermögen zu trennen
    (Stichwort: gemeinsame Konten, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.)

2. Strafrecht

Wir verteidigen Sie kompetent bereits ab dem ersten Aufkommen eines strafrechtlich relevanten Vorwurfes, insbesondere in Ermittlungsverfahren vor der Polizei / Staatsanwaltschaft und – natürlich – auch in der Hauptverhandlung, I. Instanz, Berufungsinstanz und Revisionsinstanz. Schwerpunkt sind folgende (vorgeworfene) Straftaten:

a) Verkehrsstraftaten z.B.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 c StGB
  • Drogenkonsum am Steuer, § 316 StGB

b) Vermögensdelikte, also insbesondere

  • Diebstahl, § 242 StGB
  • Betrug, § 263 StGB
  • Raub / Erpressung, §§ 249 ff. StGB

c) Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB

d) BtM-Delikte, §§ 29 ff. Bt

3. Ordnungswidrigkeiten

insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten,
insbesondere Bußgeldverfahren wegen:

  • überhöhter Geschwindigkeit
  • Rotlichtverstoßes
  • Handy-Verstoßes
  • Halt- / Parkverstößen

dies gilt auch für sog. Nebengesetze, also Ordnungswidrigkeiten aufgrund bspw.:

  • Infektionsschutzgesetz
  • Schornsteinfegerhandwerksgesetz
  • Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung

4. Verkehrsunfälle (Unfallregulierung)

  • Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Haftungsfragen
  • konsequente Verfolgung des Schadensersatzanspruches dem Grunde nach
  • konsequente Verfolgung der Ansprüche der Höhe, also insbesondere im Verkehrs-
  • unfallrecht hinsichtlich folgender Positionen:
  • Sachschaden
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Haushaltshilfekosten
  • sonstige Schadenspositionen

5. Allgemeines Schadensrecht

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund:

  • unerlaubten Handlungen (vorsätzlich oder fahrlässigen Schädigungen an Körper,
  • Eigentum oder Besitz)
  • Amtshaftungsansprüchen, insbesondere:
    – Ansprüche von Strafgefangenen wegen unzureichender Haftunterbringung (menschenunwürdige Haftsituation)
    – Schadensersatzansprüche wegen unzureichender ärztlicher Behandlung in der JVA
    – gegen Sachverständige aufgrund grob fahrlässig falscher Gutachten, § 939 a BGB
    – aufgrund der Regelungen der EMRK

6. Strafvollstreckungsrecht

  • Anträge an die JVA
  • Anträge gegenüber Gerichten, § 109 ff. StVollzG
  • Rechtsbeschwerdeverfahren, § 116 StVollzG
  • Strafaussetzung zur Bewährung, § 57 StGB
  • Überprüfung der Sicherungsverwahrung, § 67 e StGB

7. Kaufrecht

  • Mängelgewährleistungsansprüche (Rücktritt vom Kaufvertrag)
  • Erfüllungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche wegen nicht oder schlecht behobener Mängel

8. Werkvertragsrecht

  • Mängelgewährleistung
  • Möglichkeit des Rücktritts vom Werkvertrag
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund Schlecht- / Nichterfüllung

9. Verwaltungsrecht

  • Fahrerlaubnisentzug
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung
  • Entziehung der Waffenbesitzkarte

10. Amtshaftungsansprüche

(§§ 839,839a BGB), insbesondere

  • rechtswidrige Maßnahmen der JVA gegen Gefangene/Untergebrachte:
  • Unterbringung in menschenunwürdigen Hafträumen
  • körperliche Durchsuchungen
  • Nichtgewährung von Vollzugslockerungen

11. Verfassungsrecht

  • Verfassungsbeschwerden
  • Anträge an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR)

vgl. nachfolgende von uns herbeigeführte Entscheidungen:

  • BVerfG, Beschluß vom 19.03.2007 (2 BvR 2273/06)
  • BVerfG, Beschluß vom 22.02.2011 (1 BvR 409/09)
  • BVerfg, Beschluß vom 07.11.2011 (1 BvR 1403/09)
  • BverfG, Beschluß vom 14.07.2015 (1 BvR 1127/14)
  • BVerfG, Beschluß vom 27.07.2016 (1 BvR 3403/14)
  • BVerfG, Beschluß vom 28.07.2016 (1 BvR 3358/14)
  • BVerfG, Beschluß vom 28.07.2016 (1 BvR 1296/15)
  • BVerfG, Beschluß vom 08.12.2020 (1 BvR 117/16)
  • BVerfG, Beschluß vom 08.12.2020 (1 BvR 149/16)
  • EGMR, Urteil vom 22.10.2020 (6780/18 und 30776/18)
  • BVerfG, Beschluß vom 28.07.2016 (1 BvR 1644/15)
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